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Schulsozialarbeit

Was ist Schulsozialarbeit?

Das Leistungsangebot der Jugendhilfe vereint die unterschiedlichen Methoden von sozialer Arbeit „Einzelhilfe“, „Gruppenarbeit“ sowie „Gemeinwesenarbeit

Konstitutive Elemente des sozialpädagogischen Gesamtkonzeptes:

  • Einzelhilfe
  • Gruppenarbeit
  • Projektarbeit

Schulsozialarbeit zielt auf:

  • Begleitung der Schülerinnen und Schüler in ihrem Prozess des Erwachsenwerdens
  • Unterstützung bei einer für sie befriedigenden Lebensbewältigung
  • Förderung ihrer Kompetenzen zur Lösung von persönlichen und/oder sozialen Problemen

Schulsozialarbeit berücksichtigt:

  • den Schulerfolg
  • die Lernmotivation
  • Kompetenzentwicklung
  • die gesellschaftliche Teilhabe über berufliche Eingliederung

Momentan führen wir an der Oberschule Thalheim das Projekt "Schulsozialarbeit an der OS Thalheim" durch.

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Gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage für die Schulsozialarbeit, als Leistung der Kinder- und Jugendhilfe, wird ausgehend von § 1 Abs. 3 aus § 13 Abs. 1 i. V. m. § 11 Abs. 3 Nr. 6 SGB VIII abgeleitet.

Ergänzend kann § 14 SGB VIII als weitere aufgabengründende Normierung herangezogen werden. Dabei stehen die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe unter Beachtung von § 10 Abs. 1 SGB VIII nicht in Konkurrenz zu konkreten Leistungen im Rahmen der Umsetzung des schulischen Erziehungs- und Bildungsauftrages gemäß SchulG.

Die Bestimmungen des Sächsischen Schulgesetzes bleiben unberührt. 

Ansprechpartner

ASB Kreisverband Erzgebirge e.V.
Agricolastraße 3
08280 Aue-Bad Schlema
03771 / 2764924 
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