Schulassistenz/Schulbegleiter
Schulbegleitung
Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe bietet der ASB Erzgebirge als Träger die Schulbegleitung nach SGB VIII an.
Die Schulbegleitung ist eine langfristig Maßnahme der Eingliederungshilfe, die mit Einzelbetreuungen darauf ausgerichtet ist förderungsbedürftige Kinder- und Jugendliche am Schulalltag und in Klassenverbänden teilnehmen und sie trotz Beeinträchtigungen Regelschulen besuchen zu lassen.
Beeinträchtigungen, die eine Schulbegleitung in Regelschulen rechtfertigen, können sein:
- Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung
- Autismus
- Geistige Behinderungen
- emotionale und soziale Entwicklungsbeeinträchtigungen / Störungen
- Angst- und Bindungsstörungen
Der Aufgabenbereich des Schulbegleiters orientiert sich immer an den individuellen Bedürfnissen und Belastungen des Kindes. Dabei unterscheidet man zwischen unterrichtsbezogenen und außerunterrichtlichen Tätigkeiten.
Unterrichtsbezogene Tätigkeiten sind Hilfestellungen während des Unterrichts, Aufgabenerklärungen, Anpassung des Inhalts an individuelle Bedürfnisse oder Unterstützung bei der Handhabung bestimmter Arbeitsmaterialien. Der Schulbegleiter ersetzt dabei auf keinen Fall die Arbeit der Lehrerschaft.
Zu den außerunterrichtlichen Tätigkeiten zählen unter anderem Hilfe beim An- und Ausziehen, Orientierung im Schulhaus und/oder auf dem Schulweg, Integration in die Klasse, Hilfe beim Toilettengang, allgemein lebenspraktische, wenn nötig, pflegerische Aufgaben.
Sie suchen einen Schulbegleiter für Ihr Kind? Benötigen Beratung für eine Antragsstellung? Oder möchten vielleicht selbst Schulbegleiter werden?
Kontakt:
Koordination Einzelfallhilfe
Hauptstraße 61
08352 Raschau-Markersbach
03774 / 175 31 60