Schulassistenz / Schulbegleiter
Schulassistenz nach SGB VIII und SGB IX
Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe bietet der ASB Erzgebirge als Träger die Einzelfallhilfe / Schulassistenz nach SGB VIII und SGB IX an.
Die Schulbegleitung ist eine langfristig Maßnahme der Eingliederungshilfe, die mit Einzelbetreuungen darauf ausgerichtet ist förderungsbedürftige Kinder- und Jugendliche am Schulalltag und in Klassenverbänden teilnehmen zu lassen und sie trotz Beeinträchtigungen Regelschulen besuchen zu lassen.
Beeinträchtigungen die eine Schulassistenz in Regelschulen rechtfertigen können z.B. sein
- Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung
- Autismus
- Down Syndrom o.a. Geistige Behinderungen
- Körperbehinderungen aufgrund verschiedener organischen Schädigungen oder chronischen Krankheiten
- Schwerbehinderungen
- emotionale und soziale Entwicklungsbeeinträchtigungen / Störungen
- Angst- und Bindungsstörungen
Der Aufgabenbereich des Schulbegleiters orientiert sich immer an den individuellen Bedürfnissen und Belastungen des Kindes. Dabei unterscheidet man zwischen unterrichtsbezogene und außerunterrichtliche Tätigkeiten.
Unterrichtsbezogene Tätigkeiten sind Hilfestellungen während des Unterrichts, Aufgabenerklärungen, Anpassung des Inhalts an individuelle Bedürfnisse oder Unterstützung bei der Handhabung bestimmter Arbeitsmaterialien. Der Schulbegleiter ersetzt dabei auf keinen Fall die Arbeit der Lehrerschaft.
Zu den außerunterrichtliche Tätigkeiten zählen unter anderem Hilfe beim An- und Ausziehen, Orientierung im Schulhaus und/oder auf dem Schulweg, Integration in die Klasse, Hilfe beim Toilettengang, allgemein lebenspraktische, wenn nötig auch pflegerische Aufgaben.
Sie suchen einen Schulbegleiter für Ihr Kind? Benötigen Beratung für eine Antragsstellung? Oder möchten vielleicht selbst Schulassistent werden?
Kontakt
Nicole Meier
Agricolastraße 3
08280 Aue – Bad Schlema
+49 (0)3771 276 492 4
+49 (0)157 50134862
