Arbeiter-Samariter-Bund Erzgebirge e.V.
ASB Kreisverband Erzgebirge e.V.

Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit

Was ist Schulsozialarbeit?

Das Leistungsangebot der Jugendhilfe vereint die unterschiedlichen Methoden von sozialer Arbeit „Einzelhilfe“, „Gruppenarbeit“ sowie „Gemeinwesenarbeit

Konstitutive Elemente des sozialpädagogischen Gesamtkonzeptes:

  • Einzelhilfe
  • Gruppenarbeit
  • Projektarbeit

Schulsozialarbeit zielt auf:

  • Begleitung der Schülerinnen und Schüler in ihrem Prozess des Erwachsenwerdens
  • Unterstützung bei einer für sie befriedigenden Lebensbewältigung
  • Förderung ihrer Kompetenzen zur Lösung von persönlichen und/oder sozialen Problemen.

Schulsozialarbeit berücksichtigt:

  • den Schulerfolg
  • die Lernmotivation
  • Kompetenzentwicklung
  • die gesellschaftliche Teilhabe über berufliche Eingliederung

Momentan führen wir an der Oberschule Thalheim das Prokjekt "Schulsozialarbeit an der OS Thalheim" durch.

Impressionen

Einzelfallhilfe

  • Beratung
  • Kompetenzen ermitteln
  • Kompetenzen fördern
  • Gespräche
  • Stressbewältigung
  • Hilfe zur Selbsthilfe
  • Zuhören
  • Motivation
  • Stärken und Schwächen analysieren
  • Aggressionsbewältigung

Klein-Gruppenangebote

Kompetenztraining

Konzentrationstraining

Förderung von:

  • Interaktionsfähigkeit
  • Teamfähigkeit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Geduld und Ausdauer
  • Kooperationsfähigkeit
  • Begeisterungsfähigkeit
  • Belastbarkeit
  • Lebenskompetenzen

Projektarbeit

  • (Cyber-) Mobbing- und Gewaltprojekte
  • Präventionsprojekte
  • Gesunde Ernährung
  • Natur- und Umweltschutz
  • Stärken/Schwächen Analysen
  • Umgang mit Schwachen
  • Miteinander – Füreinander
  • Slackline - Parcours
  • Teamwork und Grundlagen der gewaltfreien Konfliktlösung
  • Medien, sicheres Surfen im Internet, Facebook und Co 
     

Gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage für die Schulsozialarbeit, als Leistung der Kinder- und Jugendhilfe, wird ausgehend von § 1 Abs. 3 aus § 13 Abs. 1 i. V. m. § 11 Abs. 3 Nr. 6 SGB VIII abgeleitet.

Ergänzend kann § 14 SGB VIII als weitere aufgabengründende Normierung herangezogen werden. Dabei stehen die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe unter Beachtung von § 10 Abs. 1 SGB VIII nicht in Konkurrenz zu konkreten Leistungen im Rahmen der Umsetzung des schulischen Erziehungs- und Bildungsauftrages gemäß SchulG.

Die Bestimmungen des Sächsischen Schulgesetzes bleiben unberührt. 

Ansprechpartner

ASB Kreisverband Erzgebirge e.V.

Agricolastraße 3
08280 Aue-Bad Schlema

03771 / 2764924 

info@asb-erzgebirge.de