Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit
Was ist Schulsozialarbeit?
Das Leistungsangebot der Jugendhilfe vereint die unterschiedlichen Methoden von sozialer Arbeit „Einzelhilfe“, „Gruppenarbeit“ sowie „Gemeinwesenarbeit“
Konstitutive Elemente des sozialpädagogischen Gesamtkonzeptes:
- Einzelhilfe
- Gruppenarbeit
- Projektarbeit
Schulsozialarbeit zielt auf:
- Begleitung der Schülerinnen und Schüler in ihrem Prozess des Erwachsenwerdens
- Unterstützung bei einer für sie befriedigenden Lebensbewältigung
- Förderung ihrer Kompetenzen zur Lösung von persönlichen und/oder sozialen Problemen.
Schulsozialarbeit berücksichtigt:
- den Schulerfolg
- die Lernmotivation
- Kompetenzentwicklung
- die gesellschaftliche Teilhabe über berufliche Eingliederung
Momentan führen wir an der Oberschule Thalheim das Prokjekt "Schulsozialarbeit an der OS Thalheim" durch.
Impressionen
Einzelfallhilfe
- Beratung
- Kompetenzen ermitteln
- Kompetenzen fördern
- Gespräche
- Stressbewältigung
- Hilfe zur Selbsthilfe
- Zuhören
- Motivation
- Stärken und Schwächen analysieren
- Aggressionsbewältigung
Klein-Gruppenangebote
Kompetenztraining
Konzentrationstraining
Förderung von:
- Interaktionsfähigkeit
- Teamfähigkeit
- Kommunikationsfähigkeit
- Geduld und Ausdauer
- Kooperationsfähigkeit
- Begeisterungsfähigkeit
- Belastbarkeit
- Lebenskompetenzen
Projektarbeit
- (Cyber-) Mobbing- und Gewaltprojekte
- Präventionsprojekte
- Gesunde Ernährung
- Natur- und Umweltschutz
- Stärken/Schwächen Analysen
- Umgang mit Schwachen
- Miteinander – Füreinander
- Slackline - Parcours
- Teamwork und Grundlagen der gewaltfreien Konfliktlösung
- Medien, sicheres Surfen im Internet, Facebook und Co
Gesetzliche Grundlage
Die gesetzliche Grundlage für die Schulsozialarbeit, als Leistung der Kinder- und Jugendhilfe, wird ausgehend von § 1 Abs. 3 aus § 13 Abs. 1 i. V. m. § 11 Abs. 3 Nr. 6 SGB VIII abgeleitet.
Ergänzend kann § 14 SGB VIII als weitere aufgabengründende Normierung herangezogen werden. Dabei stehen die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe unter Beachtung von § 10 Abs. 1 SGB VIII nicht in Konkurrenz zu konkreten Leistungen im Rahmen der Umsetzung des schulischen Erziehungs- und Bildungsauftrages gemäß SchulG.
Die Bestimmungen des Sächsischen Schulgesetzes bleiben unberührt.
Ansprechpartner
ASB Kreisverband Erzgebirge e.V.
Agricolastraße 3
08280 Aue-Bad Schlema
03771 / 2764924