Arbeiter-Samariter-Bund Erzgebirge e.V.
ASB Kreisverband Erzgebirge e.V.

Ambulanter Pflegedienst

Ambulanter Pflegedienst in Eibenstock, Stollberg und Umgebung

Die Versorgung unserer Patienten in seiner häuslichen Umgebung durch unseren Pflegedienst ermöglicht das Verbleiben in den "eigenen vier Wänden" trotz Pflegebedürftigkeit.

Durch die aktivierende Pflege soll eine Verbesserung bzw. Erhaltung der Gesundheits- und Lebenssituation erreicht und ein voranschreitender Verlust von Ressourcen vermieden werden.


Wir bieten:

  • Beratung zu Prävention und Prophylaxe für unsere Kunden und deren Angehörige
  • Unterstützung, Teil- oder Vollübernahme von Pflegeinterventionen
  • Begleitung, Betreuung und Anleitung von demenziell erkrankten Personen
  • Kooperation mit Ärzten und anderen an der Versorgung beteiligten Diensten
  • Ambulante Pflege in der Region Westerzgebirge, Region Eibenstock, Region Schwarzenberg, Region Aue und Region Stollberg möglich

 

Häusliche Grundpflege

  • Hilfe bei:
    • An- und Auskleiden
    • Körperpflege
    • Duschen und Baden
    • Betten und Lagern
    • Mobilität / Bewegungsübungen
    • Flüssigkeit- und Nahrungsaufnahme
  • Inkontinenzversorgung
  • Stomaversorgung
  • u.v.m.

Behandlungspflege

  • Wundversorgung, Anlegen von Verbänden und Verbandswechsel
  • Injektionen s.c. und i.m.
  • Herrichten und Verabreichen von Medikamenten
  • Blutzucker - und Blutdruckkontrolle
  • An- und Ausziehen von Kompressionstrümpfen
  • An- und Ablegen von Kompressionsverbänden
  • Katheterpflege und Wechsel
  • künstliche Ernährung (Sondenernährung, Portversorgung)
  • u.v.m

Hauswirtschaftliche Hilfe

  • Gemeinsame Einkäufe oder Besorgen von Einkäufen
  • Erledigungen wie Rezeptorganisation und -abholung
  • Reinigung der Wohnung
  • Organisation der Reinigung von Wäsche und Kleidung
  • u.v.m.

Essen auf Rädern

  • tägliche Lieferung von warmen Mittagessen zu Ihnen nach Hause
  • Wahl täglich zwischen 2 Menüs

Privatleistungen

  • Sie können auch Leistungen/ Hilfe ohne Pflegegrad in Anspruch nehmen

Verhinderungspflege

Verhinderungspflege greift, wenn die Pflegeperson erkrankt, Urlaub hat oder eine Entlastung für mehrere Stunden oder Tage benötigt. In dem Fall steht dem Pflegebedürftigen eine Ersatzpflegeperson zu. Diese Ersatzpflegeperson wird von der Pflegekasse separat finanziert, für maximal 4 Wochen im Jahr in Höhe von 1.612 €. Diese Leistung kann stundenweise oder tageweise in Anspruch genommen werden, wenn der Pflegebedürftige seit einem halben Jahr einen Pflegegrad besitzt.

Pflegeberatung

Beratung von Patienten

Sie sind pflegebedürftig und benötigen Hilfe im Alltag? Sie haben Fragen rund um die Pflege? Wir beantworten Ihre Fragen.

  • Welcher Pflegegrad steht mir zu?
  • Wie bekomme ich Diesen?
  • Was erwartet mich, wenn der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) kommt?
  • Was tun, wenn der Pflgegrad abgelehnt wurde?
  • Welche Hilfsmittel kann ich bekommen, wie und wo bekomme ich diese her?
  • Welche Hilfen gibt es, wenn ich nicht mehr alleine in meiner Wohnung zurecht komme?
  •  uvm.

Beratung von Angehörigen

Sie haben einen pflegebedürftigen Menschen, den Sie bereits aufopfernd pflegen oder pflegen würden, aber viele Fragen rund um die Pflege?

  • Welcher Pflegegrad steht ihr/ihm zu?
  • Wie beantrage ich diesen?
  • Pflegegeld, Kombi- oder Sachleistung? Was ist für uns das Richtige?
  • Was tun, wenn der Pflegegrad abgelehnt wurde? Wie und wo reiche ich Widerspruch ein?
  • Welche Hilfsmittel kann ich für meinen Angehörigen bekommen? Wie und wo bekomme ich diese Hilfsmittel her?
  • Welche Hilfen gibt es, wenn ich nicht mehr alleine meinen Angehörigen pflegen kann?
  • Wer hilft mir als Pflegeperson, wenn ich als Pflegender selbst krank bin, Urlaub oder eine kleine Auszeit benötige?
  • Was sind die Beratungseinsätze, die die Pflegekasse nach §37 Abs. 3 SGB XI - Pflegegrad 1, 2 und 3 halbjährlich, sowie Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich, meint?
  • Wer führt diese durch?
  • uvm.

Beratung über Entlastungsleistungen bereits ab Pflegegrad 1

  • Was umfassen Entlastungsleistungen?
  • Wem stehen sie zu?
  • Wer zahlt diese?

Beratung über Hilfsmittel

  • Welche Hilfsmittel gibt es?
  • Wo bekomme ich Hilfsmittel her?
  • Wer bezahlt diese?
  • Was versteht man unter Verbrauchshilfsmittel und wie beantrage ich diese?

Beratung über Leistungen der Krankenkassen

  • Was übernimmt die Krankenkasse, wenn ich Hilfe im eigenen Haushalt brauche, z.B. nach Krankenhausaufenthalt?
  • Wie und wo beantrage ich was?
  • Wer übernimmt, wenn ich z.B. Diabetes mellitus erkrankt bin die Injektionen von Insulin?

Beratung über Leistungen des Hausarztes

Wenn Sie beim Herrichten und/oder Verabreichen der Medikamente, bei Injektionen, dem Verbandswechsel, beim An- und Ausziehen von Kompressionstrümpfen o.a. Hilfe benötigen, dann kann ihr Hausarzt eine -Häusliche Verordnung- für den Pflegedienst ausstellen. Die Kosten dafür werden dann von der Krankenkasse übernommen.

Ansprechpartner

Pflegedienstleitung:

Tom Harzer
037296 / 54 05 11
0176 / 435 839 48
t.harzer@asb-erzgebirge.de

Wir helfen Ihnen gern.
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